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Zirndorfer ADAC-Trial 2024
Juni 15, 2024 - Juni 16, 2024
Zirndorfer ADAC-Jugend- und Clubsport-Trial
Wertungslauf für:
- Nordbayerischen ADAC-Jugend-Trial-Pokal 2024
- Nordbayerischen ADAC-Trial-Clubsport-Pokal 2024
- Jura-Trial-Pokal 2024
Klasseneinteilung:
Die Einteilung erfolgt gemäß den nachstehenden aufgeführten Klassen, basierend auf der Einschreibeliste des JTP:
Motorradklasse:
Klasse 2 – Experten
Klasse 3 – Jugend Spezialisten
Klasse 3 – Spezialisten
Klasse 4 – Jugend Fortgeschrittene
Klasse 4 – Fortgeschrittene
Klasse 5 – Jugend Anfänger
Klasse 5 – Anfänger
Klasse 6 – Jugend Neulinge
Klasse 6 – Neulinge
Klasse 8 – Senioren
Startberechtigte Teilnehmer:
Jugend: ADAC-/DMV-Jugendausweis oder DMSB-Lizenz (C-Lizenz oder höher) Erwachsene: DMSB-C-Lizenz oder höher Die entsprechende Startberechtigung ist bei der Papierabnahme unaufgefordert vorzulegen.
Eine DMSB C-Lizenz kann nicht mehr vor Ort gelöst werden.
Nennung und Fahrzeugabnahme:
Ab 8:30 Uhr auf dem Gelände
Nenngeld:
Das Nenngeld beträgt für alle Klassen 22,– €, Jugendliche 17,– €
Startzeit + Fahrerbesprechung:
Start Samstag für alle Klassen 13:00Uhr, Fahrerbesprechung 15min vor dem Start Start Sonntag für alle Klassen 10:00Uhr, Fahrerbesprechung 15min vor dem Start
Strecke und Sektionen:
Klasse 2-6: 3 Runden mit je 8 Sektionen
Organisationszeit:
Gesamtfahrzeit beträgt 4 Stunden (240 Min)
Sektionsfahrzeit wird auf 90 Sekunden festgelegt.
Siegerehrung:
Die Siegerehrung findet ca. 15 Minuten nach der Auswertung statt.
Fahrtleiter: Klaus Pawlik, 0160 97227644, klaus.pawlik@amc-zirndorf.de
Schiedsgericht: Wird vor Beginn der Veranstaltung durch Aushang bekanntgegeben.
Haftungsverzicht:
Der Veranstalter lehnt Fahrer und Helfern gegenüber jede Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden die vor, während oder nach der Veranstaltung eintreten, ab.
Die Teilnehmer fahren in jeder Hinsicht auf eigene Gefahr und verzichten mit der Abgabe der Nennung auf das Recht des Vorgehens und Rückgriffs gegen irgendwelche Personen, die mit der Organisation in Verbindung stehen, sowie auf jedes Recht der ordentlichen Gerichte.
Auf Gründen der Haftung bei evtl. Unfällen, an denen Minderjährige beteiligt sind sieht sich der Veranstalter gezwungen, von diesen Fahrern die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten zu verlangen, der bei Ansprüchen Dritter gegen den Fahrer selbstschuldnerische Bürgschaft übernimmt.
Sonstiges:
- Den Anordnungen des Veranstalter-Teams und der Punktrichter ist Folge zu leisten.
- Ein zugelassener Helm (ECE05) ist Pflicht und wird bei der Fahrzeugabnahme überprüft.
- Tanken ist nur auf befestigtem Untergrund gestattet. Eine Tankmatte muss untergelegtwerden.
- Das Befahren der Strecke und der Sektionen vor oder nach dem Wettbewerb, dass Verlassender Zwischenstrecke sowie ungenügender oder defekter Schalldämpfer führen zum Ausschluss. Die Motorräder müssen nach Beendigung des Wettbewerbs sofort verladen werden.