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„Dirt Dominators Weekend“ – Das Abenteuer ruft!

März 14 - März 15

14. & 15. März 2026 – 1. AMC Zirndorf

Der 1. AMC Zirndorf lädt auch 2026 wieder zum legendären Offroad-Trainingswochenende ein! Zwei Tage voll Action, Adrenalin und echter Dreckfreude warten auf euch – härter, schmutziger und spektakulärer denn je.

Für alle Klassen – Für alle Generationen
Auf dem weitläufig vorbereiteten Gelände kommen Fahrer und Fahrerinnen aller Kategorien voll auf ihre Kosten. Vom ambitionierten Rookie bis zum erfahrenen Profi: Jeder findet sein Terrain und seine Herausforderung.

Neu!
Neben Enduro, MX / Motocross für Erwachsene, Kids & Jugendklassen wollen wir dieses Mal auch Trial- und Big Enduro / Adventure Bike-Areale abstecken.

Ein Event zum Anfassen – Motorsport hautnah
Zuschauer genießen freien Eintritt und können sich entlang des gesamten Streckenverlaufs frei bewegen.

Für Kids & Jugendliche: Erste Schritte ins Offroad-Abenteuer
In der Mittagspause gibt es wieder die beliebten geführten Schnupperrunden für Kinder und Jugendliche oder sonstige Anfänger.

Top Stimmung & Starke Verpflegung
Heiße Getränke, herzhafte Snacks, süße Leckereien – alles, was man für ein perfektes Offroad-Wochenende braucht. Dazu reichlich gute Laune, laute (und auch immer mehr leise) Motoren und eine leidenschaftliche Community.

Seid dabei –14. & 15. März 2026 – Dirt Dominators Weekend in Zirndorf.
Ein Termin, den ihr euch fett im Kalender markieren müsst!


Ausschreibung

Veranstaltung Trainingswochenende „Dirt Dominator Weekend“
Veranstaltungstitel: Trainings- und Einstellfahrt MX-, Enduro-, Big-Enduro, Trial
Veranstaltungsdatum: 14. und 15. März 2026
Veranstaltungsort: Übungsgelände des 1.AMC Zirndorf e.V. (Zufahrt Frankenstr. in Zirndorf / Wintersdorf)

Veranstalter:
1. AMC Zirndorf e.V. im ADAC
Am Moosrangen 43
90614 Ammerndorf
Veranstaltungsleiter: Klaus Pawlik
Fahrtleiter: Achim Hein

Zeitplan
Samstag, 14. März 2026
07:30 – 10:00 Papier- und Technische Abnahme
08:45 – 09.00 Fahrerbesprechung
09:00 – 12:00 Trainingsfahrten ab 85 ccm
12:00 – 13:00 Mittagspause
12:00 – 13:00 geführte Runden Kids/Unerfahrene mit Guides
13:00 – 17:00 Trainingsfahrten ab 85 ccm
Sonntag, 15. März 2026
07:30 – 10:00 Papier- und Technische Abnahme
08:45 – 09.00 Fahrerbesprechung
09:00 – 12:00 Trainingsfahrten ab 85 ccm
12:00 – 13-00 Mittagspause
12:00 – 13:00 geführte Runden Kids/Unerfahrene mit Guides
13:00 – 16:00 Trainingsfahrten ab 85 ccm
Abnahme
Samstag 07:30 – 10:00 Papier- und Technische Abnahme
Sonntag 07:30 – 10:00 Papier- und Technische Abnahme

Nennung
Nennung ab 31.01.2026 bis einschließlich 13.03.2026.
Nennungen ausschließlich über MxTicket online!
Nennungen sind am Tag der Veranstaltung, vollständig ausgefüllt vor Ort im Raceoffice (Nennbüro)

Der 1. AMC Zirndorf behält sich vor, die Nennungsannahme bei 150 Teilnehmern pro Tag der Veranstaltung zu schließen. Die maximale Teilnehmerzahl, die gleichzeitig die Strecke befahren darf, ist auf 75 begrenzt.

Nenngeld
Nenngeld Erwachsene ab 85 ccm Sa+So: € 79,-
Nenngeld Erwachsene Einzeltag Sa/So: € 59,-/46,-
Nenngeld Jugend bis 85 ccm: Erwachsen minus € 25,-
Bei Verhinderung/Krankheit ist keine Nenngeldrückerstattung möglich.
Nenngelder gelten für alle Fahrer – Rückerstattungen für Helfereinsätze werden vor Ort vereinbart.

Teilnehmer
Teilnahmeberechtigt sind Inhaber einer DMSB-Lizenz und Fahrer ohne Lizenz. Bei minderjährigen Teilnehmern muss die Anwesenheit, mind. eines Elternteils, während der gesamten Veranstaltung gegeben sein.

Technische Bestimmungen
Es sind in allen Klassen auch nicht zulassungsfähige Maschinen (Motocross) erlaubt. Mehrspurige Fahrzeuge (Quad, Trike, Seitenwagen) sind nicht zugelassen. Die Maschinen müssen in einem technisch einwandfreien Zustand sein und dürfen 94dB (A) Lärmemission nicht überschreiten. Der 1.AMC Zirndorf e.V., der ADAC und AOI behalten es sich vor, überlaute Maschinen (auch ohne Geräuschmessung) aus dem Training zu nehmen! Bei Schäden an der Auspuffanlage, während des Trainings, muss der Fahrer bei der nächsten Möglichkeit die Streckenausfahrt anfahren und reparieren. Beleuchtung und andere Anbauten (im Sinne der StVO) sind nicht notwendig. Der Veranstalter hält sich vor, Maschinen mit technischen Mängeln nicht zur Veranstaltung zuzulassen (techn. Abnahme), hier wird das Nenngeld nicht erstattet! Das Bestehen der technischen Abnahme garantiert nicht den einwandfreien Zustand der Maschine! Jeder Fahrer ist dazu verpflichtet, sein Fahrzeug vor dem Training auf technisch einwandfreien Zustand zu prüfen! Beim Abstellen und Tanken ist eine Umweltmatte / benzinfeste Unterlage von ausreichender Größe zu verwenden und der Motor abzustellen! Servicearbeiten auf der Strecke dürfen nur durchgeführt werden, wenn dadurch kein anderer Teilnehmer behindert wird, und nur in dem Umfang, dass der Fahrer die Streckenausfahrt erreichen kann (z.B. nach Sturz). Die Startnummer ist im Nenngeld enthalten und wird vom Veranstalter ausgegeben. Diese müssen deutlich sichtbar vorne am Motorrad angebracht werden. Es müssen die ausgegebenen Startnummern verwendet werden. Diese dienen zur Identifizierung während der Teilnahme.

Versicherung
Der Veranstalter schließt eine Veranstalter-Haftpflicht-Versicherung mit folgenden Versicherungssummen ab:
€ 10.000.000,- für Personenschäden pro Ereignis, jedoch nicht mehr als
€ 3.000.000,- für die einzelne Person
€ 1.100.000,- für Sachschäden
€ 1.100.000,- für Vermögensschäden
Sowie eine Sportunfallversicherung der Teilnehmer mit den Versicherungssummen:
€ 15.500,- für den Todesfall
€ 31.000,- für den Invaliditätsfall mit 225% Progression
€ 69.750,- bei Vollinvalidität
(Änderungen vorbehalten)

Allgemeines
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen oder von den Behörden angeordneten, erforderlichen Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen oder auch die Veranstaltung abzusagen, falls dies durch
außerordentliche Umstände bedingt ist, ohne irgendwelche Schadenersatzpflicht zu Ausschreibung übernehmen. Im Übrigen haftet der Veranstalter nur, soweit durch Ausschreibung und Nennung, nicht Haftungsausschluss vereinbart ist. Die Übungs-, Trainings- und Einstellfahrt wird keinesfalls durch Rundenzählung oder Zeitwertung in einen Wettbewerb umfunktioniert. Massenstart darf geübt werden, jedoch ohne eine sich einschließende Wertung, weder nach Zeit, noch nach Runden. Mit der Abgabe der unterschriebenen Nennung akzeptiert der Teilnehmer die Bestimmungen dieser Ausschreibung und den evtl. noch zu erfassenden Ausführungsbestimmungen. Ebenso erklärt sich der Teilnehmer mit der unterschriebenen Nennung einverstanden, dass im Rahmen der Veranstaltung Bilder und/oder Videos von den Teilnehmer/innen gemacht werden und zur Veröffentlichung genutzt werden. Zu verbindlichen Auskünften ist nur der Leiter der Veranstaltung berechtigt. Zur Fahrerbesprechung wird aufgerufen.

Haftungsausschluss
Einsprüche gegen die Veranstalter, bzw. den Veranstalter sind nicht zulässig. Die Teilnehmer (Fahrer, Kraftfahrzeug-Eigentümer und -Halter) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle, von Ihnen oder dem von Ihnen benutzten Fahrzeug (auch von Betreuer- und Helferfahrzeugen, etc.), verursachten Schäden. Die Teilnehmer – bei Minderjährigen die Eltern, bzw. der/die Erziehungsberechtigte/n, erklären mit der Abgabe der Anmeldung/Nennung, die diese Haftungsausschlusserklärung beinhaltet, den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden und Unfälle, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen und zwar gegen FIA, FIM Europe, UEM, dem DMSB, die Mitgliedsorganisationen des DMSB, der DMSW GmbH, deren Präsidenten, Organe, Geschäftsführer, Generalsekretäre, ehrenamtliche Helfer und hauptamtliche Mitarbeiter, den ADAC e.V., die ADAC Tochtergesellscharen, die ADAC-
Regionalclubs und den ADAC -Ortsclubs und/oder den mit dem ADAC e.V. verbundenen Unternehmern, deren Präsidenten, Vorständen, Geschäftsführern, Generalsekretären, Mitgliedern, ehrenamtliche Helfer und hautamtliche Mitarbeiter der OAI, deren Präsidenten, Vorständen, Geschäftsführern, Generalsekretären, Organen, dem 1.AMC Zirndorf e.V. im ADAC, deren Präsidenten, Vorständen, Geschäftsführern, Generalsekretären, Mitgliedern, ehrenamtliche Helfern und hautamtliche Mitarbeiter den Promoter/Serienorganisatoren und Sponsoren der Serie, den Veranstalter, die Sportwarte und Helfer, den Platz und Rennstreckeneigentümern, Behörden, Hilfs- und Renndiensten,, Herstellern und allen anderer Personen die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, dem Straßenbaulastträgern, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen, Wegen und Plätzen samt Zubehör verursacht werden, den Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf deiner vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen. Gegen die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Mitfahrer), deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge, den eigenen Bewerber, den/die eigenen Fahrer (anderslautende besondere Vereinbarungen zwischen Eigentümer, Halter, Bewerber, Fahrer/n, Mitfahrer/n gehen vor!) und eigene Helfer verzichten Sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung (Warmfahren, Absolvieren von Übungen, ungezeitetes und gezeitetes Training) entstehen, außer für Schäden aus der Ausschreibung Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eine Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises –
beruhen. Teilnehmer die wegen aggressiver Fahrweise, Nichtbeachtung von Regeln oder anderweitigen Verstößen gemeldet werden, können von der Trainingsteilnahme ausgeschlossen werden. Eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr ist in diesem Fall NICHT möglich. Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Nennung allen Beteiligten gegenüber wirksam.

Sicherheitshinweis(e) und Umweltschutz
Es wird allen Teilnehmern empfohlen, eine zusätzliche Unfallversicherung abzuschließen, die das Sonderrisiko Motorsport abdeckt! Minderjährigen und Kindern ist es untersagt, das Fahrerlager, die angrenzenden Grundtücke und Zufahrtswege mit sog. „Pocket- oder Pitbikes“ zu befahren. Bei Missachtung erfolgt ein Platzverweis mit Ausschluss von der Trainingsteilnahme. Darüber hinaus haften die Erziehungsberechtigen für evtl. entstandene Schäden. Bei Fahrten im Fahrerlager (zur Abnahme), herrscht Schritttempo und Helmpflicht.

Vor Trainingsbeginn erfolgt eine technische Abnahme und Helmkontrolle. Das Langstreckentraining findet auf einem Rundkurs von etwa 6 km Länge statt. Der Rundkurs ist gegenüber dem öffentlichen Verkehr abgesperrt. Aufgrund der Größe und Beschaffenheit des Rundkurses, kann die Strecke nicht bindend gegen Zuschauer abgesichert werden. Jeder Fahrer muss deshalb auf Sicht fahren! Nicht jeder Bereich der Rundkurse ist durch Streckenposten abgesichert! Es handelt sich bei der Veranstaltung um eine Trainings- und Einstellfahrt. Der 1.AMC Zirndorf e.V. behält sich vor, gesondert gekennzeichnete, mobile Streckenposten auf dem Kurs einzusetzen. Diesen ist dringend Folge zu leisten. Teilnehmer die Regeln missachten oder durch eine zu aggressive Fahrweise auffallen, werden gemeldet und ggf. von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen. Bei Servicearbeiten im Fahrerlager, bei denen Sprit oder Öl austreten kann, ist eine benzinfeste Unterlage zu verwenden. Das Waschen von Fahrzeugen im Fahrerlager ist verboten! Entstandener Müll ist grundsätzlich von den Teilnehmern wieder mitzunehmen und zu entsorgen. Offenes Feuer ist untersagt. Ab 22:00 Uhr ist die Nachtruhe einzuhalten. 30 Minuten nach Veranstaltungsende ist das Laufenlassen von Motoren untersagt. Das Veranstaltungsgelände verfügt über KEINEN Stromanschluss, Beleuchtung oder Motorradwaschplatz.

An Zufahrten und Rettungswegen ist das Halten und Parken STRENGSTENS untersagt!

1.AMC Zirndorf e.V. im ADAC

Details

  • Beginn: März 14
  • Ende: März 15

Veranstaltungsort

Veranstalter