Training unter Auflagen wieder möglich

Wir können unseren Trainingsbetrieb unter Einhaltung der 4. bay. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ab 18.05.2020 wieder aufnehmen. Siehe: Aktuelle Trainingsbestimmungen Dabei ist folgendes zu beachten:Die im Antrag für das Ordnungsamt beschriebenen Punkte und Vorgänge sind einzuhalten (siehe Anlage – „Antrag auf Erlaubnis Corona an das Ordnungsamt„)Um auf der Strecke fahren zu dürfen, ist der Anmeldevorgang ausnahmslos einzuhalten (siehe weiterlesen…