Training unter Auflagen wieder möglich

Wir können unseren Trainingsbetrieb unter Einhaltung der 4. bay. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ab 18.05.2020 wieder aufnehmen. Siehe: Aktuelle Trainingsbestimmungen

Dabei ist folgendes zu beachten:
Die im Antrag für das Ordnungsamt beschriebenen Punkte und Vorgänge sind einzuhalten (siehe Anlage – „Antrag auf Erlaubnis Corona an das Ordnungsamt„)
Um auf der Strecke fahren zu dürfen, ist der Anmeldevorgang ausnahmslos einzuhalten (siehe unten und Anlage „Trainingsformular„).

Für jeden Trainingstag muß ein Platzwart vor Ort sein. Ist kein Platzwart anwesend, bleibt das Tor verschlossen und das Gelände darf nicht betreten werden.

Den Anweisungen des Platzwartes ist Folge zu leisten (siehe Anlage – „Platzwart„)
Es gilt der „Corona-Streckenzeitplan“ (siehe Anlage – „Corona Streckenfahrzeiten„)

Aufgaben des Platzwartes:

Er hat die vereinbarte Zeit für den Trainingstag lückenlos auf dem Gelände des 1. AMC Zirndorf anwesend zu sein und hat folgende Aufgaben:

• Überwachung der erlaubten Personenanzahl
• Übernahme des vollständig ausgefüllten Trainingsformulars, Kopie des Fahrausweises und Kontolle der Fahrzusage.
• Einweisung der Fahrer auf ihren Stellplatz
• Einhaltung der Abstandsregeln (1,5m)
• Überwachung, dass keine Zuschauer auf dem Gelände sind.
Nur Vereinsmitglieder dürfen anwesend sein bzw. fahren
• Überwachung der Auflagen (Wasser, Seife)

Dafür gibt es ein Formular, das der Platzwart unterschreiben muss.

Anmeldeverfahren:
Die Anmeldung zum Fahren während des Corona-Streckenzeitplans erfolgt per Mail am Vortag des Fahrtages bis 15:00 h.

Für Montag bis Mittwoch an: Vorstand2@amc-zirndorf.de

Für Donnerstag bis Sonntag an: sportleiter@amc-zirndorf.de

Die Zusage erfolgt am jeweiligen Fahrtag bis spätestens 10:00 Uhr.

Ohne Zusage darf der Platz zur Vermeidung von Warteschlangen nicht angefahren werden. Der Platzwart hat die Befugnis, Wartende wieder wegzuschicken.

Die Zusage-Mail ist ausgedruckt oder in elektronischer Form dem Platzwart vorzuzeigen.